Wärmeisolierende Arbeitskleidung für kalte Umgebungen
Wenn in Gefrier- oder Kühlhäusern, an Frischetheken oder auch draußen bei winterlichen Witterungsverhältnissen gearbeitet werden muss, erschweren kalte Temperaturen nicht bloß die Arbeit. Sie bergen auch große Risiken für die Gesundheit: Kälte ist weitaus gefährlicher als Hitze. Laut einer Studie sorgt sie für etwa 20-mal mehr Todesfälle als extrem hohe Temperaturen. Ist es zu warm, belastet das vor allem Herz und Kreislauf. Bei frostigen Minusgraden kommt es zu Problemen mit den Atemwegen und die Immunabwehr wird maßgeblich geschwächt. Eine Erkältung ist hier noch das kleinste Übel. Deshalb gilt: dick einpacken! Ob bei Arbeiten in der kalten Jahreszeit, unter stürmischen Wetterbedingungen oder in heruntergekühlten Bereichen innerhalb der Lebensmittelindustrie: Die richtige Arbeitsschutzkleidung ist das A und O.
In Kühlhäusern herrschen im Durchschnitt Temperaturen von -49 °C und auch an Frischetheken ist es selten wärmer als -10 °C. Sie sehen – hier kommt es darauf an, gut gewärmt arbeiten zu können. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, für die passende Kälteschutzkleidung zu sorgen. Für die Wahl des richtigen Kälteschutzes sollten daher die Temperaturen, die genaue Beschäftigungsart und die Dauer der Kältearbeit definiert sein.
Was ist unter Kältearbeit zu verstehen?
Unter dem Begriff Kältearbeit werden Tätigkeiten gefasst, bei denen kalte Umgebungstemperaturen herrschen. Diese beginnen laut DIN 33404 bereits bei 15 °C, dem sogenannten kühlen Bereich, in dem allerdings keine besondere Kälteschutzkleidung notwendig ist, und reichen bis zum tiefkalten Bereich von unter -30 °C. Hier sind zusätzlich zur speziellen Bekleidung auch organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen.
Obwohl Kältearbeit im allgemeinen Sprachgebrauch eher mit der Lebensmittelindustrie verbunden wird, sind je nach Jahreszeit und vorherrschenden Temperaturen auch im Freien arbeitende Branchen betroffen. So kann dies zum Beispiel auch im Hoch- oder Tiefbau sowie in der Land- und Forstwirtschaft zutreffen.
Je nach Grad der Kältearbeit muss der Arbeitgeber Vorkehrungen zum Schutz des Arbeitnehmers treffen. So sind bei Arbeiten unter -25 °C eine arbeitsmedizinische Vorsorge sowie geeignete Schutzbekleidung wie Kälteschutzhosen Pflicht. Des Weiteren dürfen die Kältearbeiten nicht länger als 2 Stunden am Stück andauern.
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte an die Belastung durch Kälte angepasst sein. Konkret heißt das, dass bei Temperaturen unter -5 °C die DIN EN 342 eingehalten werden muss. Diese Norm regelt die Anforderungen an die Wärmeisolierung, den Wasserdampfdurchgangswiderstandsindex und die Luftdurchlässigkeit des Kälteschutzes.
Kälteschutz in Kühlhäusern muss lebensmitteltauglich sein
Ein weiterer wichtiger Aspekt, wenn nicht sogar der wichtigste: Wenn Sie und Ihre Mitarbeitenden in Kühlhäusern beschäftigt sind, muss die Bekleidung nicht nur Sie schützen, sondern auch für den Umgang mit Lebensmitteln gemacht sein. Das gilt insbesondere für die Kälteschutz-Handschuhe, da über sie der direkte Kontakt zu Fleisch, Fisch und Co. hergestellt wird.
Aber was bedeutet eigentlich lebensmittelecht? Als lebensmittelecht oder lebensmitteltauglich werden alle Gegenstände mit einer direkten Verbindung zu Lebensmitteln bezeichnet, die keine geruchliche oder geschmackliche Wirkung auf Speisen und Getränke haben. Neben Geschirr oder Besteck zum Kochen, Anrichten und Verzehr von Nahrungsmitteln muss auch die Kälteschutzbekleidung für Kühlhäuser lebensmitteltauglich sein. Lebensmittelechtheit bezieht sich außerdem auf die Ungiftigkeit der verwendeten Materialen – zum Beispiel PVC, Acrylstrick oder Nylon.
Doppelt hält besser: Kälteschutzkombinationen für Kühlhäuser
Für einen optimalen Schutz während der Arbeit im Kühlhaus sollte der Körper von oben bis unten bedeckt sein. Kombinationsmöglichkeiten sind beispielsweise Kälteschutzhosen und -parka. Auch ein Kälteschutzoverall kann Abhilfe leisten. Kopf und Hände sollten selbstverständlich nicht vernachlässigt werden, denn gerade über den Kopf verliert der Körper schnell wichtige Wärme.
Wichtig für den Kälteschutz bei der Arbeit im Kühlhaus ist neben der Wärmeisolierung auch der Tragekomfort. Schließlich darf weder die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, noch sollte der Kälteschutz verrutschen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kälteschutz in Kühlhäusern oder haben wir Ihr Interesse an unserem speziell auf diese Arbeit ausgerichteten Bekleidungssortiment geweckt? Dann freuen sich unsere Ansprechpartner der Abteilung Bekleidung auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.