Bei dem Brennwert handelt es sich um eine Messgröße, die einerseits thermodynamische Größen bezeichnet und andererseits in der Lebensmittelindustrie für die Energiedichte von Nahrungsmitteln steht. Der Brennwert eines Brennstoffs wird in in kJ (Kilojoule) gemessen und dabei auf die Masse oder das Volumen bezogen. Im einzelnen sind die Unterscheidungen wie folgt:

  • Massenbezogener Brennwert: Bei dieser Angabe wird der Brennwert auf das Gewicht des Brennstoffs bezogen und meist in kJ/kg (Kilojoule pro Kilogramm) oder kJ/g (Kilojoule pro Gramm) angegeben.
  • Volumenbezogener Brennwert: In diesem Fall wird der Messwert auf das Volumen des Brennstoffs bezogen. Hier gibt es die Varianten kJ/l (Kilojoule pro Liter), kJ/m³ (Kilojoul pro Kubikmeter) und bei gasförmigen Stoffen in kJ/m³ i. N. (Kilojoule pro Kubikmeter in Normbedingung).

Der physiologische Brennwert muss seit Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) seit dem 13. Dezember 2014 in der EU auf der Verpackung des Lebensmittels stehen. Die Angabe ist hier auf die SI-Einheit kJ/100g (Kilojoule pro 100 Gramm) festgesetzt, zusätzlich darf auch die mittlerweile veraltetet Maßeinheit kcal/100g (Kilokalorien pro 100 Gramm)

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