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3. November 2020

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Eine Bedrohung für den Wettbewerb

Mehr Kontrollen – mehr Schwierigkeiten für die Branche Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), sieht hinsichtlich des […]

Mehr Kontrollen – mehr Schwierigkeiten für die Branche

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), sieht hinsichtlich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes schwarz. Es bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit der Branche massiv und damit die Existenz der Hähnchen- und Putenhalter in Deutschland. Zu Jahresbeginn herrschte aufgrund der Pandemie noch Sorge um das Angebot an Geflügelfleisch und Eiern. Doch nun lässt die Unterstützung und Wertschätzung der Politik auf sich warten. Daher hat der ZDG einen offenen Brief an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern geschrieben: Er fordert den Schutz der heimischen Erzeugung von Geflügelfleisch.

Der Gesetzesentwurf sieht im kommenden Jahr folgende Änderungen vor:

  • mehr Kontrollen

  • eine elektronische Zeiterfassung

  • Mindeststandards für die Unterbringung

  • Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung

Ausgenommen von dieser Regelung sind Handwerksbetriebe, die weniger als 49 Personen beschäftigen. Ziel des Gesetzes soll eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter in der deutschen Fleischwirtschaft sein. Dieses Ziel wird auch unterstützt – jedoch nicht um jeden Preis.

Arbeitsschutzkontrollgesetz erleichtert den Vorsprung im Ausland

„Es kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Politik sein, wenn Billigimporte von Hähnchen- und Putenfleisch aus Osteuropa wegen deutlich niedrigerer Erzeugungskosten deutsche Tierwohlware verdrängen“, so Ripke. Dazu würde es aber zwangsläufig kommen, wenn das Arbeitsschutzkontrollgesetz in seinem bisherigen Entwurf beschlossen wird. Die Überregulierung könnte dann zur Gefahr für tausende Betriebe werden, die auf Leiharbeit angewiesen sind. Das steigende Arbeitsaufkommen – besonders in der Grillsaison – kann ohne sie nicht problemlos kompensiert werden. Schließlich kann die Frischware auch nicht vorproduziert und gelagert werden. Den Platz können dann ausländische Anbieter dankend annehmen. Die entsprechenden Lieferverträge lohnen sich aufgrund von niedrigeren Erzeugungskosten einfach mehr – und schießen heimische Betriebe ins Aus.

Einseitige Entschlüsse mit weitreichenden Folgen

„Das Vorgehen der Politik beim Arbeitsschutzkontrollgesetz gleicht eher einem Tribunal als einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“, schimpft der Branchenvertreter. Denn bei den laufenden Beratungen des Bundestags und der entsprechenden Ausschlüsse werden sie nicht einmal angehört. Dabei stehen neben den Zukunftsängsten ganz andere Folgen im Raum: Auch Tieren und Verbrauchern tut das Gesetz keinen Gefallen. Das Fleisch wird im Ausland deutlich billiger produziert – unter deutlich schlechteren Tierwohlstandards. Zum Vergleich: Die Besatzdichte bei Hähnchen liegt in Deutschland bei 35 kg pro Quadratmeter. In Osteuropa sind es 42 kg. Da können heimische Schlachter und Vermarkter nicht mehr mithalten. Sie brauchen weniger Tiere. Und die Züchter müssen aufgeben.

Unterstützung erhofft der ZDG sich auch von den Wurstherstellern vom Fleischerhandwerk, da hier ebenfalls Einbußen befürchtet werden. Neben dem offenen Brief werden weitere juristische Schritte betroffener Unternehmen und Verbände nicht ausgeschlossen.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Wie geht es weiter?

Zwischen dem offenen Brief der ZDG und weiterer Klagen aufgrund von Verstößen gegen das Verfassungs- und Grundrecht: Das Arbeitskontrollschutzgesetz hält eine Menge Potenzial für Diskussionen bereit. Verpassen Sie nicht die Entwicklung: Abonnieren Sie unseren Newsletter und lesen Sie aktuelle Themen rund um die Lebensmittelbranche. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – auch bei weiteren Fragen.

03.11.2020

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