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7. September 2020

Bio-Lebensmittel: Wann gilt ein Lebensmittel als Bio?

Bio drauf bedeutet nur Bio drin? Nein. Zumindest nicht ganz. Tatsächlich dürfen auch solche Produkte eine Öko-Kennzeichnung erhalten, deren Zutatenliste […]

Bio drauf bedeutet nur Bio drin?

Nein. Zumindest nicht ganz. Tatsächlich dürfen auch solche Produkte eine Öko-Kennzeichnung erhalten, deren Zutatenliste nicht vollständig aus biologischer Herkunft stammen. Doch die Grenze ist hoch: Mindestens 95 % des Produktes müssen Bio sein. Für unverarbeitete Lebensmittel gilt das natürlich nicht. Hier heißt es: ganz oder gar nicht.

Zwei Ausnahmen gibt es: Salz und Wasser. Da es hier schwierig ist einen biologischen Ursprung zu schaffen, werden Salz und Wasser bei der Bio-Prüfung in der Zutatenliste ignoriert. Immerhin handelt es sich dabei um nichts, was angebaut werden kann oder durch landwirtschaftliche Erzeugnisse hergestellt wird.

Was dennoch bei Nicht-Öko-Produkten möglich ist: den Begriff „Bio“ in die Zutatenliste einzubauen. Denn sofern einzelne Zutaten aus ökologischer Herkunft sind, dürfen diese als solche gekennzeichnet werden. Ganz wichtig: Die Produktbezeichnung selbst darf in dem Fall aber nicht mit in diesen Kontext gebracht werden.

Good to know: Wortspiele mit „Bio“ – sofern das Produkt keines ist – werden als Täuschungsversuch gesehen. Und sind somit nicht erlaubt. Vermeiden Sie also mögliche Falschinterpretationen – das kann andernfalls teuer für Sie werden

Natürlich ist nicht immer eindeutig

Steht „Bio“ oder „Öko“ drauf, weiß der Verbraucher, was er zu erwarten hat: mindestens 95 % Bio drin. Doch mit der Zeit haben sich weitere Bezeichnungen eingeschlichen – und nicht alle haben die gleiche Bedeutung.

Seit 1993 sind folgende Begriffe geschützt: „Öko“, „Bio“, „biologisch“, „ökologisch“ und „aus kontrolliert ökologischem/biologischem Anbau“. Wer sie verwendet, darf das nur in Bezug auf die EU-Öko-Verordnung.

Bezeichnungen wie „naturnah“, „alternativ“ oder „aus kontrolliertem Anbau“ garantieren hingegen nicht für Bio-Qualität. Diese tauchen immer häufiger auf konventionellen Lebensmitteln auf und locken die Kunden. Doch was wirklich dahintersteckt – das entscheidet der Hersteller selbst. Hier muss er sich also an keine Richtlinien halten. Feine, aber wichtige Unterschiede!

Die EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung gilt europaweit und umfasst eine einheitliche Regelung für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln. Nur wenn alle Anforderungen eingehalten werden, ist das Siegel erlaubt: ein Blatt aus Sternen geformt auf grünem Hintergrund. Zusätzlich neben dem EU-Biosiegel besteht noch das Deutsche Bio-Siegel. Die Verwendung dieses Zeichens ist freiwillig und wird von Herstellern gern verwendet. Doch die Aussage ist dieselbe: eine Garantie der Anforderungen der EU-Öko-Verordnung.

Selbstverständlich ist: Wer das Bio-Siegel auf seine Produkte druckt, erklärt rechtsverbindlich, dass ebendiese auch allen Vorgaben genügen.

Neben der EU-Öko-Verordnung bestehen in Deutschland noch Zeichen der Anbauverbände. Diese Richtlinien gibt es bereits länger als die Verordnung. Und sie sind zum Teil strenger in ihren Regelungen. Für Hersteller ist das eine attraktive Möglichkeit, um die besonders nachhaltigen und beispielsweise tierfreundlichen Umstände zu kennzeichnen. Die Kriterien der Verbände sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Daher ist ein wenig Recherche notwendig, um die gewünschten Rahmenbedingungen zu finden und sein Produkt mit einem zusätzlichen Zeichen auszustatten.

Eigene Handelsmarken für Bio-Lebensmittel

Handelsmarken bieten eine zusätzliche Möglichkeit, um die eigenen Bio-Produkte herausstechen zu lassen. Diese Methode wird bereits in zahlreichen Supermärkten, Discountern und Reformhäusern angewandt. Für den Verbraucher ist es so noch einfacher, die gewünschten Öko-Lebensmittel zu finden.

Wenn die Bedingungen jedoch bestimmten Anbauverbänden entsprechen, ist es vor allem für den Verbraucher von Vorteil, diese mit einem Zeichen kenntlich zu machen. Andernfalls kann dieser nicht unbedingt erkennen, welche Richtlinien eingehalten werden. Besonders wenn sich einige Verbraucher an bestimmten Anbauverbänden orientieren, können sie dadurch auf die Handelsmarken aufmerksam gemacht werden.

Ihr Ansprechpartner

Marina Tölke
Qualitätssicherung
Katharina Kraft-Pecoroni
Qualitätssicherung
07.09.2020

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