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16. November 2021

EU-Parlament lehnt Verbot von Antibiotika ab

Problematische Resistenzen: Umweltausschuss und Humanmediziner warnen Der Umweltausschuss im EU-Parlament wollte erreichen, dass 5 bestimmte Antibiotikagruppen vorrangig nur noch für […]

Problematische Resistenzen: Umweltausschuss und Humanmediziner warnen

Der Umweltausschuss im EU-Parlament wollte erreichen, dass 5 bestimmte Antibiotikagruppen vorrangig nur noch für die Behandlung von Menschen eingesetzt werden dürfen. Die Mitglieder befürchten zunehmende Resistenzen in der Bevölkerung durch den massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Viehwirtschaft. Schon jetzt sterben in der EU jährlich etwa 33.000 Patienten, weil verabreichte Antibiotika bei ihnen nicht mehr wirken. Laut Häusling werden Schätzungen zufolge fast zwei Drittel aller Antibiotika an Nutztiere verabreicht – aufgrund der Gegebenheiten in den landwirtschaftlichen Betrieben allerdings nicht ausschließlich an kranke Tiere. Oft werden die Medikamente vorsorglich dem Futter für alle beigemischt. Über den Fleischkonsum könnten sich resistente Keime aus den Ställen in der Bevölkerung ausbreiten.

Der Weltärzteverband und das Robert Koch-Institut begrüßten Häuslings Initiative. Beide warnen seit Langem vor Antibiotikaresistenzen. Das RKI bezeichnet diese laut tagesschau.de als eine der „größten Herausforderungen für die globale Gesundheit“. Wenn in der Tiermast keine strengeren Restriktionen für die Antibiotikagabe eingeführt würden, kämen immer mehr Patienten durch resistente Keime in lebensbedrohlichen Situationen, so die Initiatoren des Verbotsantrags im EU-Parlament. Denn: Je häufiger Antibiotika eingesetzt werden, desto mehr resistente Keime bilden sich.

Haustiere in Gefahr?

Gegen den Verbotsantrag protestierte hingegen der Verband praktizierender Tierärzte. Seine Befürchtung: Ein entsprechendes Verbot verhindere auch die adäquate Versorgung von Haustieren mit Antibiotika, sodass veterinärmedizinisch notwendige Behandlungen teilweise nicht mehr möglich seien. Viele besorgte Haustierhalter unterstützten den Protest der Veterinärmediziner durch eine Unterschriftenaktion.

Die Grünen stellten klar, dass die Behandlung einzelner Tiere mit Reserveantibiotika auch in Zukunft nach wie vor möglich sein solle. Das Ziel des Verbotsantrags sei lediglich, deren intensiven Einsatz in der Tiermast zu unterbinden. Der Vorsitzende des Agrarausschusses, Norbert Lins (CDU), wies darauf hin, dass es bereits Einschränkungen gibt und schon heute nicht alle Reserveantibiotika in der Tiermast eingesetzt werden dürfen.

Liste von Reserveantibiotika für Menschen in Arbeit

Bis auf Weiteres bleibt aufgrund der Ablehnung des Antrags alles beim Alten. Im Januar 2022 muss die EU-Kommission sich zunächst auf eine Liste von Stoffen einigen, die zukünftig in der EU als Reserveantibiotika gelten. Dies sind per Definition Antibiotika, die nur verwendet werden dürfen, wenn andere nicht mehr gegen eine Infektion wirken. Als Auswahlkriterien wurden eine hohe Bedeutung für die menschliche Gesundheit sowie ein nicht essenzieller Bedarf in der Veterinärmedizin festgelegt.

Die Antibiotika, die es auf die Liste schaffen, werden dann voraussichtlich ausnahmslos dem Einsatz in der Humanmedizin vorbehalten bleiben. Der sparsame Einsatz der Reserveantibiotika soll eine weitere Zunahme von Resistenzen bei Menschen verhindern.

Nicht auf der Liste erfasste Antibiotika dürfen weiter zum Wohle von Nutz- und Haustieren eingesetzt werden. Die politischen Diskussionen um den angemessenen Gebrauch von Antibiotika bei Mensch und Tier werden aber sicher in Zukunft weitergeführt.

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16.11.2021

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